AND1 Shop AGB


AND1 Shop AGB


§ 1. Allgemeine Bestimmungen

(1) Die Vista Sport GmbH (nachfolgend auch "VISTA") bietet Kunden über den Onlineshop AND1 (http://www.and1.de) Waren und Dienstleistungen an. Kunden sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer. Verbraucher ist dabei gemäß § 13 BGB jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zwecke abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.

(2) Nachfolgende Bestimmungen gelten ausschließlich für alle Verträge zwischen VISTA und dem Kunden. Maßgeblich ist die im jeweiligen Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltende Fassung. Entgegenstehende Einkaufsbedingungen gewerblicher Kunden bedürfen zu ihrer Geltung der ausdrücklichen schriftlichen Anerkennung von VISTA.

 

§ 2. Vertragsabschluss

(1) Sämtliche Angebote von VISTA sind freibleibend - d.h. die innerhalb des Online-Shops aufgeführten Produkte und Leistungen stellen keine VISTA bindenden Angebote dar; es handelt sich vielmehr um die Aufforderung an den Kunden, VISTA ein verbindliches Angebot zu unterbreiten.

(2) Mit der Bestellung erklärt der Kunde verbindlich sein Vertragsangebot. Die Bestellbestätigung des Eingangs der Bestellung durch VISTA erfolgt zusammen mit der Annahme der Bestellung unmittelbar nach dem Absenden durch automatisierte E-Mail. Mit dieser E-Mail Bestätigung ist der Kaufvertrag zustande gekommen.

(3) VISTA behält sich vor, eine andere als die gekaufte Sache zu liefern, wenn dies dem Kunden zumutbar ist. Dies betrifft beispielsweise technische Änderungen oder solche des Gewichts, die die Funktionalität der Kaufsache nicht beeinträchtigen, sowie geringe Form- und Farbänderungen bei Gegenständen, bei denen die Gestaltung keine Rolle spielt.

(4) Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt, im Falle nicht richtiger oder nicht ordnungsgemäßer Selbstbelieferung durch Zulieferer, nicht oder nur teilweise zu leisten. Dies gilt nicht, wenn VISTA die mangelnde Selbstbelieferung zu vertreten hat. Im Fall der Nichtverfügbarkeit oder der nur teilweisen Verfügbarkeit der Leistung wird VISTA den Kunden unverzüglich informieren; im Fall des Rücktritts wird die Gegenleistung unverzüglich an den Kunden zurückerstattet.

 

§ 3. Preise, Liefer- und Versandkosten

(1) Die in den Angeboten angeführten Preise sind ausnahmslos Endpreise - d.h. sie beinhalten sämtliche Preisbestandteile einschließlich etwaig anfallender Steuern.

(2) Soweit nicht im Einzelfall etwas anderes vereinbart ist, gelten die Preise ohne Verpackung, Fracht, Porto und - sofern der Kunde Unternehmer ist - Versicherung. Bei der Versendung der Artikel fallen daher zusätzliche Liefer- und Versandkosten an.

(3) Der Kunde versichert, die richtige und vollständige Lieferanschrift angegeben zu haben. Sollte es aufgrund fehlerhafter Adressdaten zu zusätzlichen Kosten bei der Versendung kommen - etwa erneut anfallende Versandkosten -, so hat der Kunde diese zu ersetzen, wenn er dies zu vertreten hat.

(4) Bei Ausübung des Widerrufsrechts nach § 312 Abs. 1 Satz 1 BGB hat der Kunde die regelmäßigen Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn bei einem höheren Preis der Sache der Kunde die Gegenleistung oder eine Teilzahlung zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht erbracht hat, es sei denn, dass die gelieferte Ware nicht der bestellten entspricht.

 

§ 4. Zahlungsmethoden und -bedingungen

(1) Es gelten die im Zusammenhang mit dem konkreten Angebot aufgeführten Zahlungsmethoden. Grundsätzlich bietet VISTA Vorkasse, PayPal, Online-Überweisung und Kreditkarte zur Zahlung an.

(2) Der Kunde hat alle Beträge spätestens 14 Tage nach Erhalt der Rechnung ohne Abzug zu zahlen; maßgeblich ist der Eingang des Betrags bei VISTA. Der Kunde kommt spätestens in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 14 Tagen nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung leistet; für Verbraucher gilt dies nur, wenn sie hierauf in der Rechnung besonders hingewiesen worden sind.

(3) Der Kunde darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

 

§ 5. Eigentumsvorbehalt

(1) Bis zu ihrer vollständigen Bezahlung bleibt sämtlich Ware unser Eigentum.

(2) Soweit der Kunde Unternehmer ist, darf er die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren im Rahmen seines ordnungsmäßigen Geschäftsbetriebes verarbeiten und veräußern, bzw. zur Erbringung einer Lieferung und Leistung verbrauchen. Für den Fall der Veräußerung oder des Verbrauchers zur Erbringung einer Lieferung und Leistung der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren sind sich die Vertragsparteien darüber einig, dass der Kunde bereits im Voraus seine Entgeltforderungen aus der Weiterveräußerung oder der Erbringung der Lieferung und Leistung gegenüber den Endabnehmern an die Firma VISTA abtritt, welche die Abtretung schon jetzt annimmt.

 

 

§ 6. Liefer- und Versandbedingungen

(1) Die Lieferung der Artikel erfolgt, wenn nicht etwas anderes vereinbart ist, auf dem Versandwege und gegen Vorauszahlung.

(2) Teillieferungen sind nur zulässig, soweit sie dem Kunden zumutbar sind oder der Kunde ausdrücklich zugestimmt hat. Unzumutbar sind etwa Teillieferungen eines einheitlichen Kaufgegenstandes. Teillieferungen haben keinen Einfluss auf die Rechte des Kunden aufgrund von Leistungsstörungen.

(3) Bei Unternehmern geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Sache mit der Übergabe an diese selbst oder eine empfangsberechtigte Person, im Fall des Versendungsverkaufs bereits mit der Auslieferung der Ware an eine geeignete Transportperson über.

(4) Im Falle der Nichteinhaltung von Lieferfristen aufgrund vorübergehender Leistungshindernisse, die auf höhere Gewalt (z.B. Krieg, innere Unruhen, Naturkatastrophen) oder auf ähnliche Ereignisse (z.B. Streik oder Aussperrung) zurückzuführen sind, verlängern sich die Fristen um einem dem Leistungshindernis entsprechenden Zeitraum.

 

§ 7. Transportschäden

(1) Durch die folgenden Regelungen zu Transportschäden werden Rechte der Verbraucher, insbesondere wegen Mängelhaftung, nicht eingeschränkt.

(2) Lieferungen sind im Beisein des Zustellers zu prüfen. Im Fall von äußerlich erkennbaren Transportschäden ist der Kunde verpflichtet, diese auf den Versandpapieren zu vermerken und vom Zusteller quittieren zu lassen; die Verpackung ist aufzubewahren.

(3) Ist der (teilweise) Verlust oder die Beschädigung äußerlich nicht erkennbar, hat der Kunde dies VISTA möglichst innerhalb von 3 Tagen nach Ablieferung, zumindest aber binnen 7 Tagen nach Ablieferung dem Transportunternehmen anzuzeigen, um so sicherzustellen, dass etwaige Ansprüche gegenüber dem Transportunternehmen rechtzeitig geltend gemacht werden.

(4) Der Kunde wird VISTA nach besten Kräften unterstützen, soweit VISTA diese Ansprüche gegenüber dem betreffenden Transportunternehmen bzw. einer Transportversicherung geltend macht.

 

§ 8. Mängelhaftung und Garantie

(1) Die Mängelansprüche gegen VISTA sind zunächst auf ein Recht auf Nacherfüllung beschränkt, dem Kunden bleibt jedoch das Recht vorbehalten, bei Fehlschlagen der Nacherfüllung zu mindern oder nach seiner Wahl vom Vertrag zurückzutreten; Ansprüche auf Schadenersatz bleiben davon unberührt.

a) Verbraucher haben insoweit die Wahl, ob die Nacherfüllung entweder durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung erfolgen soll. VISTA bleibt jedoch berechtigt, die Art der gewählten Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Verbraucher bleibt.

b) Gegenüber Unternehmen leistet VISTA für Mängel der Kaufsache dagegen zunächst nach eigener Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung.

c) Der Kunde ist nicht berechtigt, einen Mangel der Kaufsache unmittelbar selbst zu beseitigen oder durch Dritte beseitigen zu lassen (Selbstvornahme); etwaig dafür angefallene Aufwendungen werden nicht erstattet.

(2) Offensichtliche Mängel sind durch Unternehmer innerhalb einer Frist von 10 Tagen ab Empfang der Ware schriftlich gegenüber VISTA anzuzeigen; ansonsten ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausgeschlossen. Es genügt zur Fristwahrung die rechtzeitige Absendung der Mangelanzeige.

 

§ 9. Haftung

(1) VISTA haftet für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung von VISTA oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von VISTA beruhen. Des Weiteren haftet VISTA für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von VISTA beruhen. Darüber hinaus haftet VISTA uneingeschränkt für Schäden, die von der Haftung nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften umfasst werden, wie etwa dem Produkthaftungsgesetz, bei Beschaffenheitsgarantien oder in Fällen von Arglist.

(2) Außerhalb der Haftung für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit haftet VISTA für die Verletzung solcher Vertragspflichten, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflichten). In diesem Falle beschränkt sich die Haftung jedoch zum einen auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden. Ferner ist die Haftung ebenfalls für mittelbare oder Folgeschäden ausgeschlossen, sofern diese nicht vorhersehbar sind.

(3) Für die leicht fahrlässige Verletzung sonstiger Vertragspflichten, die keine Kardinalpflichten sind, haftet VISTA gegenüber Unternehmen nicht. Gegenüber Verbrauchern beschränkt sich die Haftung in diesen Fällen auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden, wobei keine Haftung für nicht vorhersehbare mittelbare oder Folgeschäden besteht.

 

§ 10. Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Verbraucherschutzbestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird. Die Bestimmungen des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (UN-Kaufrecht) finden keine Anwendung,

(2) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Geschäftssitz von VISTA. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind. Die Befugnis, auch das Gericht an einem anderen gesetzlichen Gerichtsstand anzurufen, bleibt hiervon unberührt.

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